Detaillierte Informationen zur behindertengerechten Ausstattung von Arztpraxen erhalten Sie beim Bauamt jener Gemeinde, in der sich die Arztpraxis befindet sowie beim Institut für Sozialdienste, Beratungsstelle für menschengerechtes Bauen in Hohenems, Franz-Michael-Felderstraße 6, Tel. 05 1755 537, e-Mail:ifs@ifs.at

Erfüllen die Räumlichkeiten die Voraussetzungen einer barrierefreien Ordination, so ist die Ordination in eine von der ÖQMed (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH) geführte Liste aufzunehmen.

Näheres siehe auch unter http://www.arztbarrierefrei.at/. Im Kapitel 24 des Praxisgründungsleitfadens der Ärztekammer finden Sie weitere Informationen.

Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen der Österreichischen Ärztekammer hat gemeinsam mit dem Sozialministerium die Broschüre „Der Weg zur barrierefreien Ordination“ erstellt. Diese Broschüre, welche im untenstehenen Anhang heruntergeladen werden kann, liefert hilfreiche Anregungen und Tipps, wie die Ordination barrierefrei gestaltet werden kann. Mit gezielten Fragen und Checklisten können Sie dabei Ihre Ordination auf den Grad der Barrierefreiheit testen und prüfen, welche technischen und wirtschaftlichen Maßnahmen getroffen werden sollen und können.