Mit der letzten Ärztegesetznovelle wurde vom Gesetzgeber das Notarztwesen umfassend geändert. Mit der Neuregelung wurde mit 1. Juli 2019 ein modernes System zur Qualifizierung von Notärztinnen und -ärzten in Österreich geschaffen. Seit diesem Zeitpunkt können auch Turnusärztinnen und -ärzte nach Erfüllung aller Voraussetzungen eine notärztliche Tätigkeit ausüben. Zudem wurden die bisherigen Regelungen zum Notarzt-Refresher umgestellt.

Die genauen Details zur neuen Ausbildung wurden durch die ÖÄK im Rahmen einer eigenen Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) festgelegt. Diese ist auf der Homepage der ÖÄK (HIER klicken) unter dem Punkt Kundmachungen & Rechtsgrundlagen abrufbar.