Es besteht jederzeit die Möglichkeit sich Kassenstellen/Kassenverträge zu teilen. Drei Modelle sind möglich:

  1. vorübergehendes Job-Sharing für längstens acht Jahre mit grundsätzlich freier Auswahl des Teilungspartners/Teilungspartnerin
  2. dauerhaftes Job-Sharing - hier finden die Reihungsrichtlinien bei der Auswahl des Teilungspartners/der Teilungspartnerin Anwendung
  3. Gemeinsame Bewerbung auf eine Kassenstelle - auch hier finden die Reihungsrichtlinien Anwendung.

Es besteht auch noch die Möglichkeit - sofern Kammer und Krankenkasse dem zustimmen - eines erweiterten Job-Sharings. Hierbei kann die Versorgungskapazität einer Kassenstelle für längstens acht Jahre auf bis zu 190 % erweitert werden, bei freier Wahl des Teilungspartners/der Teilungspartnerin. Nach den acht Jahren ist eine weitere Zusammenarbeit möglich. Entweder auf Basis einer Erweiterungsgruppenpraxis oder einer dauerhaften erweiterten Vertragsteilung.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte erhalten gerne nähere Informationen zu allen vier Formen des Job-Sharings bei Mag. Stefan Nitz (stefan.nitz@aekvbg.at)  oder Dr. Jürgen Heinzle (juergen.heinzle@aekvbg.at).